Behälterdienst Sommerkorn GmbH

Die Behälterdienst Sommerkorn GmbH ist ein Containerdienst-Unternehmen in Oberursel (Taunus), das Dienstleistungen zur Abfallentsorgung und Miete von Containern anbietet.

An den Drei Hasen 43, 61440 Oberursel (Taunus)

Die Behälterdienst Sommerkorn GmbH ist ein Containerdienst-Unternehmen in Oberursel (Taunus), das Dienstleistungen zur Abfallentsorgung und Miete von Containern anbietet. Kunden können die Behälterdienst Sommerkorn App aus dem Google Play Store herunterladen, um Container und Schüttgüter unkompliziert zu bestellen. Die Bedingungen des Unternehmens regeln abschließend die vertraglichen Bedingungen mit seinen Vertragspartnern. Entgegenstehende Bedingungen des Vertragspartners werden ausdrücklich ausgeschlossen. Die Behälterdienst Sommerkorn GmbH muss diesen nicht widersprechen. Änderungen oder Ergänzungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart und von beiden Vertragspartnern unterzeichnet sind. Der Vertragsgegenstand ist die Bereitstellung von Containern zur Aufnahme von Abfällen oder ähnlichem, die Miete der Container durch den Vertragspartner und die Abfuhr des gefüllten Containers durch die Behälterdienst Sommerkorn GmbH zu einer vereinbarten oder von ihr bestimmten Abladestelle. Die Auswahl der anzufahrenden Abladestelle obliegt der Behälterdienst Sommerkorn GmbH. Das Unternehmen wird im Rahmen seiner betrieblichen Möglichkeiten die Bereitstellung und Abholung der Container so termingerecht wie möglich durchführen. Abweichungen von einem zugesagten Zeitpunkt sind möglich und berechtigen den Vertragspartner ausdrücklich nicht, Ansprüche gegen die Behälterdienst Sommerkorn GmbH geltend zu machen. Der Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist Bad Homburg v. d. Höhe, soweit es sich bei dem umseitigen Vertragspartner von der Behälterdienst Sommerkorn GmbH um einen Vollkaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts handelt. Für andere private Vertragspartner ist Bad Homburg v. d. Höhe Gerichtsstand, wenn der Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsschluss aus dem Inland in das Ausland verlegt oder der Wohnsitz oder Aufenthaltsort bei Einleitung des gerichtlichen Verfahrens unbekannt ist. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, nichtig oder anfechtbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen hierdurch nicht berührt. Vielmehr ist die unwirksame, nichtige oder anfechtbare Bestimmung so umzudeuten oder zu ergänzen, dass der mit ihr verfolgte Zweck unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen so weit als möglich erreicht wird. Das gleiche gilt für die Ausfüllungen von Vertragslücken. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Dem Vertragspartner obliegt es, einen geeigneten Aufstellplatz für die Container bereitzustellen. Er hat auch für die notwendigen Zufahrtswege zum Aufstellplatz zu sorgen. Zufahrt und Aufstellplatz müssen zum Befahren mit dem für die Auftragserfüllung erforderlichen Lkw geeignet sein. Für Schäden am Zufahrtsweg oder Aufstellplatz besteht keine Haftung von Seiten der Behälterdienst Sommerkorn GmbH, es sei denn bei Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für Schäden am Fahrzeug oder Container infolge ungeeigneter Zufahrten oder Aufstellplätze haftet der Vertragspartner. Der Vertragspartner übernimmt auch die Verkehrssicherheitspflicht bezüglich der aufgestellten Container. Ist aus Gründen, die der Vertragspartner zu vertreten hat, die Anlieferung oder Abholung von Containern unmöglich – zum Beispiel bei Versperrung der Zufahrtswege etc. -, trägt der Besteller die zusätzlichen Kosten für An- und Abfahrt. Dies gilt auch dann, wenn die Anlieferung oder Abholung der Container durch Dritte blockiert wurde.

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